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5 % Zuschuss für iSFP nach BEG EM für die Sanierung von Einzelmaßnahmen sichern

Die Zuschussförderung über die BAFA für Einzelmaßnahmen wie Fenster beträgt in der Grundförderung 15 %. Weitere 5 % sind im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ISFP möglich (in Verbindung der Ausweitung der förderfähigen Kosten von insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit sodann erhöht auf 60.000 € pro Wohneinheit). Auch hier gelten energetische Mindeststandards für das Fenster besser 0,95 W/m²K.

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 07. August 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer und Mieter bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Zum 07. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze von bisher 80 % auf dann 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 % gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.

Die Höhe der aktuellen Förderung für einen iSFP bei der BAFA beträgt:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 € einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich einfach gleich hier an unsere Fenster-Experten in Ihrer Nähe.

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