Antragsteller können zusätzlich zur Förderung einen Ergänzungskredit bei einem Finanzinstitut (Hausbank) ihrer Wahl beantragen.
Es gelten folgende Konditionen:
Voraussetzung ist die Vorlage eines Zuwendungsbescheids für die Effizienzmaßnahmen durch die BAFA.
Damit für die selbstgenutzte Wohneinheit der zinsverbilligte Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden kann, muss ein Jahreshaushaltseinkommen von unter 90.000 € nachgewiesen werden. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.
Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt, d. h. für einen Antrag im Jahr 2024 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2021 und 2022 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres der relevanten Haushaltsmitglieder.
Zum Haushalt zählen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
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