Schon bei Wohngebäuden, die älter als 10 Jahre sind, können Sie von technologieoffenen und erheblichen Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen profitieren. Direkt in einem Zug für mehrere unterschiedliche Einzelmaßnahmen.
Um den 20 % Steuervorteil zu bekommen, müssen bei der Sanierung energetische Mindeststandards für Fenster besser 0,95 W/m²K gem. ESanMV eingehalten werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.
Wichtig ist die Fachunternehmerbescheinigung, die auch jedes Unternehmen ausstellen darf, das sich auf die Fenstermontage spezialisiert hat und in diesem Bereich gewerblich tätig ist. Seit dem 1. Januar 2025 ist eine neue Musterbescheinigung vom 23. Dezember 2024 zu verwenden.
Dann wenden Sie sich einfach gleich hier an unsere Fenster-Experten in Ihrer Nähe.