Das Programm „Jung kauft Alt“: KfW Kredit 308

Mit dem Programm „Jung kauft Alt“ sollen (junge) Familien mit minderjährigen Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum in sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden durch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank unterstützt werden.

Kernpunkte der Förderung sind:

  • Die Gesamtaufwendungen für den Erwerb von Wohneigentum sind förderfähig. Erwerbsnebenkosten werden nicht gefördert.
  • Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H sowie die Selbstnutzung des zu erwerbenden Wohneigentums zu Wohnzwecken. Die Zweckbindung – selbst genutztes Wohneigentum – gilt für die Dauer von fünf Jahren, die Wohneinheit selbst muss mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind (+ 10.000 Euro für jedes weitere Kind). Nicht förderberechtigt sind Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen oder bezogen haben.
  • Insgesamt stehen 350 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,51 % effektiv bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW:

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