Optimieren Sie Ihre Sanierungs­förderung mit diesen Angeboten

Ergänzend zur BEG: Die 20 % steuerliche Förderung nach § 35c EstG!

Schon bei Wohngebäuden, die älter als 10 Jahre sind, können Sie von technologieoffenen und erheblichen Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen profitieren. Direkt in einem Zug für mehrere unterschiedliche Einzelmaßnahmen.

  • Bis zu 200.000 € Sanierungskosten pro Objekt können geltend gemacht werden
  • 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung
  • Förderbetrag von bis zu 40.000 € wird von der Einkommenssteuer abgezogen (verteilt über drei Jahre)​​


Um den 20 % Steuervorteil zu bekommen, müssen bei der Sanierung energetische Mindeststandards für Fenster besser 0,95 W/m²K gem. ESanMV eingehalten werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.

Wichtig ist die Fachunternehmerbescheinigung, die auch jedes Unternehmen ausstellen darf, das sich auf die Fenstermontage spezialisiert hat und in diesem Bereich gewerblich tätig ist. Ein Muster der Bescheinigung finden sie hier.

Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich einfach gleich hier an unsere Fenster-Experten in Ihrer Nähe.

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