Neu zum 01. Januar 2024 ist, dass mit der Antragstellung bei der BAFA bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein muss unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Mögliche Bauherren müssen sich daher vorher konkret für ein Sanierungsangebot sowohl im Umfang als auch bezüglich eines Termins verbindlich entschieden haben. Erst dann kann die Förderung beantragt werden!
TIPP:
Viele Mitglieder des VFF bieten das vereinfachte Antragsverfahren im Rahmen des VFF Fördermittel-Service an. Ein weiterer externer Energieeffizienz-Experte wird dann nicht benötigt. Sie können den Lieferungs- oder Leistungsvertrag und den Förderantrag so direkt abstimmen. Eine Auswahl an Firmen finden Sie hier.
Ab dem 01. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie für die BEG EM. Die ausführliche im Bundesanzeiger veröffentliche Förderrichtlinie finden Sie hier.
Alle Informationen zur neuen BEG-Richtlinie sowohl zu den Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) sind hier veröffentlicht.
Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle z. B. mit neuen Fenstern ergeben sich folgende Änderungen:
Zum 28. Juli 2022 wurden weitere Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) umgesetzt. Die neue Eingangsförderstufe bei der Effizienz-Sanierung ist nunmehr das EH 85 (der EH 100-Standard entfällt, auch das entsprechende Programm „Erneuerbare Energien – Standard“). Anträge auf Komplettsanierungen sind bei der staatlichen Förderbank KfW zu stellen.
Alle Informationen zur neuen BEG-Richtlinie sowohl zu Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) sind hier veröffentlicht.
Zur fachtechnisch richtigen Begleitung und Stellung des Förderantrags ist ein Energieeffizienzexperte (EEE) hinzuzuziehen. Als EEE qualifizieren sich alle Experten, die in der Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind.
Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02. bei 2,1 % liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen
Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW hier.
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW hier.
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW hier.
Mit diesem Programm unterstützt das BMWSB Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 – 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 € aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW hier.
Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördert das BMWSB mit dem Programm Altersgerecht Umbauen den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 € bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt bis zu 6.250 € erstattet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW | KfW hier.
Dann wenden Sie sich einfach gleich hier an unsere Fenster-Experten in Ihrer Nähe.