Zuletzt aktualisiert: April 2025 | Geprüft durch den Verband Fenster + Fassade (VFF)
Wer neue Fenster über die BEG EM fördern lässt, erhält eine Grundförderung von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt dieser Satz auf 20 % und die förderfähige Kostensumme verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. Wer seinen iSFP rechtzeitig plant, holt damit deutlich mehr aus der staatlichen Förderung heraus – bei jedem einzelnen Sanierungsschritt.
Der iSFP ist ein maßgeschneiderter Sanierungsplan für Ihr Gebäude. Ein zertifizierter Energieberater analysiert Ihr Haus und erstellt einen strukturierten Plan, der zeigt:
Am Ende erhalten Sie zwei Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan" und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Damit haben Sie eine klare Grundlage für alle weiteren Sanierungsschritte in den kommenden Jahren.
Den iSFP dürfen ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater erstellen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sind. Nur dann ist der iSFP förderfähig und berechtigt zum iSFP-Bonus in der BEG.
Ohne iSFP beträgt der BAFA-Zuschuss für neue Fenster 15 % der förderfähigen Kosten bei einer Obergrenze von 30.000 € pro Wohneinheit. Mit einem geförderten iSFP verändert sich das gleich in zwei Punkten:
Das maximale Fördervolumen steigt damit von 4.500 € auf bis zu 12.000 € pro Wohneinheit.Mehr zur Grundförderung ohne iSFP finden Sie auf der Seite zur BEG-Zuschussförderung
| Förderfähige Kosten |
Zuschuss ohne iSFP (15 %) |
Zuschuss mit iSFP-Bonus (20 %) |
| 10.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
| 20.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 6.000 € |
| 60.000 € (nur mit iSFP) |
entfällt | 12.000 € |
Ja. Der iSFP-Bonus gilt für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung), die im iSFP aufgeführt sind. Das bedeutet: Auch Dachdämmung, Wanddämmung oder die Modernisierung von Lüftungsanlagen können davon profitieren.
Jede Maßnahme, die Sie in den Folgejahren aus dem Plan umsetzen, kann den Bonus erneut in Anspruch nehmen.
Die Erstellung des iSFP ist selbst förderfähig, über das Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) bei der BAFA. Seit dem 7. August 2024 gelten folgende Sätze:
Wichtig: Der iSFP muss über dieses BAFA-Programm gefördert worden sein, damit er später für den Bonus in der BEG anerkannt wird.
Schritt 1:
Energieberater aus der Expertenliste beauftragen
Suchen Sie einen zugelassenen Experten auf www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude".
Schritt 2:
Förderantrag für Energieberatung bei der BAFA stellen
Stellen Sie den EBW-Förderantrag bei der BAFA. Sobald der Antrag eingereicht ist, darf die Beratung auf eigenes finanzielles Risiko bereits beginnen – Sie müssen nicht auf den Bescheid warten.
Schritt 3:
Beratung durchführen lassen und iSFP erhalten
Der Energieberater analysiert Ihr Gebäude, erstellt den Sanierungsfahrplan und händigt Ihnen die beiden Dokumente aus.
Schritt 4:
Sanierungsmaßnahme auswählen
Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb, welche Maßnahme aus dem iSFP Sie als erstes umsetzen möchten, zum Beispiel neue Fenster.
Schritt 5:
Förderantrag mit iSFP-Bonus bei der BAFA stellen
Geben Sie bei der Antragstellung an, dass ein geförderter iSFP vorliegt. Der Bonus wird damit automatisch berücksichtigt.
Schritt 6:
Maßnahme umsetzen lassen und Verwendungsnachweis einreichen
Ein VFF-Fachbetrieb setzt die Maßnahme fachgerecht um. Anschließend reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der BAFA ein und erhalten den Zuschuss.
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Er wird gewährt, wenn die durchgeführte Sanierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist. Der Fördersatz steigt damit von 15 % auf 20 %, gleichzeitig verdoppelt sich die förderfähige Kostensumme auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Ja. Der iSFP muss über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" gefördert worden sein, bevor Sie den iSFP-Bonus im Rahmen der BEG EM beantragen können. Planen Sie die Energieberatung daher rechtzeitig vor dem Fenstertausch ein.
Der iSFP beschreibt die empfohlenen Sanierungsschritte für Ihr Gebäude in einer sinnvollen Reihenfolge, in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Jede Maßnahme, die Sie aus dem Plan umsetzen, kann den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen, solange der iSFP bei der BAFA als gefördert hinterlegt ist.
Der Energieausweis dokumentiert lediglich den aktuellen energetischen Zustand eines Gebäudes. Der iSFP geht deutlich weiter: Er zeigt konkret auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Fördermittel dabei genutzt werden können. Nur der iSFP berechtigt zum iSFP-Bonus in der BEG.
Ja. Jede Maßnahme, die im iSFP aufgeführt ist und die Sie in den Folgejahren umsetzen, kann erneut den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich besonders, wenn Sie Ihr Gebäude schrittweise modernisieren möchten.
Ja. Auch Vermieter von Wohngebäuden können den iSFP und den zugehörigen Bonus grundsätzlich nutzen, sofern sie Eigentümer der Immobilie sind. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zudem den WEG-Bonus von 250 €, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
In bestimmten Fällen, etwa wenn ein Eigentümer nicht antragsberechtigt für die EBW-Förderung ist, erhöht die BAFA die förderfähige Kostensumme trotzdem auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der 5 %-Bonus entfällt dann jedoch.
Ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sind.
Wenn Sie Ihren iSFP bereits haben oder gerade planen, lassen Sie sich von einem VFF-Fachbetrieb beraten. Viele Mitgliedsbetriebe kennen das Förderverfahren genau und helfen Ihnen dabei, den iSFP-Bonus bei Ihrer Fensterförderung von Anfang an zu berücksichtigen.
Hinweis zur Aktualität: Die Förderkonditionen für die Energieberatung gelten seit dem
7. August 2024. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Richtlinien der BAFA.
Aktuelle Informationen finden Sie auf energiewechsel.de/beg und direkt bei der BAFA.