Der iSFP-Bonus:
Mit dem Sanierungsfahrplan

5 % mehr Förderung sichern

Zuletzt aktualisiert: April 2025 | Geprüft durch den Verband Fenster + Fassade (VFF)

Wer neue Fenster über die BEG EM fördern lässt, erhält eine Grundförderung von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt dieser Satz auf 20 % und die förderfähige Kostensumme verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. Wer seinen iSFP rechtzeitig plant, holt damit deutlich mehr aus der staatlichen Förderung heraus – bei jedem einzelnen Sanierungsschritt.

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Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein maßgeschneiderter Sanierungsplan für Ihr Gebäude. Ein zertifizierter Energieberater analysiert Ihr Haus und erstellt einen strukturierten Plan, der zeigt:

  • welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind
  • in welcher Reihenfolge Sie diese am besten umsetzen
  • wie viel Energie Sie mit jeder Maßnahme einsparen können
  • welche Fördermittel dafür in Frage kommen


Am Ende erhalten Sie zwei Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan" und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Damit haben Sie eine klare Grundlage für alle weiteren Sanierungsschritte in den kommenden Jahren.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Den iSFP dürfen ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater erstellen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sind. Nur dann ist der iSFP förderfähig und berechtigt zum iSFP-Bonus in der BEG.

Was bringt der iSFP-Bonus bei der Fensterförderung?


Ohne iSFP beträgt der BAFA-Zuschuss für neue Fenster 15 % der förderfähigen Kosten bei einer Obergrenze von 30.000 € pro Wohneinheit. Mit einem geförderten iSFP verändert sich das gleich in zwei Punkten:

  1. Der Fördersatz steigt von 15 % auf 20 %
  2. Die förderfähige Kostensumme verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit

Das maximale Fördervolumen steigt damit von 4.500 € auf bis zu 12.000 € pro Wohneinheit.Mehr zur Grundförderung ohne iSFP finden Sie auf der Seite zur BEG-Zuschussförderung 

So wirkt sich das in der Förderlogik aus

 Förderfähige 
 Kosten       
Zuschuss ohne
iSFP (15 %)
Zuschuss mit
iSFP-Bonus (20 %)
 10.000 €         1.500 € 2.000 €
 20.000 €        3.000 € 4.000 €
 30.000 €      4.500 €   6.000 €
 60.000 €
 (nur mit iSFP)
entfällt     12.000 €

Gilt der Bonus auch für andere Maßnahmen?

Ja. Der iSFP-Bonus gilt für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung), die im iSFP aufgeführt sind. Das bedeutet: Auch Dachdämmung, Wanddämmung oder die Modernisierung von Lüftungsanlagen können davon profitieren.

Jede Maßnahme, die Sie in den Folgejahren aus dem Plan umsetzen, kann den Bonus erneut in Anspruch nehmen.

Wie wird die Energieberatung für den iSFP gefördert?

Die Erstellung des iSFP ist selbst förderfähig, über das Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) bei der BAFA. Seit dem 7. August 2024 gelten folgende Sätze:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • Zusätzlich 250 € einmalig pro Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden

Wichtig: Der iSFP muss über dieses BAFA-Programm gefördert worden sein, damit er später für den Bonus in der BEG anerkannt wird.

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Schritt für Schritt zum iSFP-Bonus

Schritt 1:

Energieberater aus der Expertenliste beauftragen

Suchen Sie einen zugelassenen Experten auf www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude".

 

Schritt 2:

Förderantrag für Energieberatung bei der BAFA stellen

Stellen Sie den EBW-Förderantrag bei der BAFA. Sobald der Antrag eingereicht ist, darf die Beratung auf eigenes finanzielles Risiko bereits beginnen – Sie müssen nicht auf den Bescheid warten.

 

Schritt 3:

Beratung durchführen lassen und iSFP erhalten

Der Energieberater analysiert Ihr Gebäude, erstellt den Sanierungsfahrplan und händigt Ihnen die beiden Dokumente aus.

Schritt 4:

Sanierungsmaßnahme auswählen

Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb, welche Maßnahme aus dem iSFP Sie als erstes umsetzen möchten, zum Beispiel neue Fenster.

 

Schritt 5:

Förderantrag mit iSFP-Bonus bei der BAFA stellen

Geben Sie bei der Antragstellung an, dass ein geförderter iSFP vorliegt. Der Bonus wird damit automatisch berücksichtigt.

 

Schritt 6:

Maßnahme umsetzen lassen und Verwendungsnachweis einreichen

Ein VFF-Fachbetrieb setzt die Maßnahme fachgerecht um. Anschließend reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der BAFA ein und erhalten den Zuschuss.

FAQ:
Häufige Fragen zum iSFP-Bonus 

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Er wird gewährt, wenn die durchgeführte Sanierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist. Der Fördersatz steigt damit von 15 % auf 20 %, gleichzeitig verdoppelt sich die förderfähige Kostensumme auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Muss ich zuerst den iSFP haben, bevor ich Fenster beantrage?

Ja. Der iSFP muss über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude" gefördert worden sein, bevor Sie den iSFP-Bonus im Rahmen der BEG EM beantragen können. Planen Sie die Energieberatung daher rechtzeitig vor dem Fenstertausch ein.

Wie lange gilt ein iSFP?

Der iSFP beschreibt die empfohlenen Sanierungsschritte für Ihr Gebäude in einer sinnvollen Reihenfolge, in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Jede Maßnahme, die Sie aus dem Plan umsetzen, kann den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen, solange der iSFP bei der BAFA als gefördert hinterlegt ist.

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert lediglich den aktuellen energetischen Zustand eines Gebäudes. Der iSFP geht deutlich weiter: Er zeigt konkret auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Fördermittel dabei genutzt werden können. Nur der iSFP berechtigt zum iSFP-Bonus in der BEG.

Kann ich den iSFP-Bonus für mehrere Maßnahmen nutzen?

Ja. Jede Maßnahme, die im iSFP aufgeführt ist und die Sie in den Folgejahren umsetzen, kann erneut den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich besonders, wenn Sie Ihr Gebäude schrittweise modernisieren möchten.

Gilt der iSFP auch für Mietwohnungen?

Ja. Auch Vermieter von Wohngebäuden können den iSFP und den zugehörigen Bonus grundsätzlich nutzen, sofern sie Eigentümer der Immobilie sind. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zudem den WEG-Bonus von 250 €, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Was passiert, wenn ich keinen Anspruch auf die Energieberatungsförderung habe?

In bestimmten Fällen, etwa wenn ein Eigentümer nicht antragsberechtigt für die EBW-Förderung ist, erhöht die BAFA die förderfähige Kostensumme trotzdem auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der 5 %-Bonus entfällt dann jedoch.

Wer erstellt den iSFP?

Ausschließlich Energieberaterinnen und Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" gelistet sind.

Nächster Schritt: Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden

Wenn Sie Ihren iSFP bereits haben oder gerade planen, lassen Sie sich von einem VFF-Fachbetrieb beraten. Viele Mitgliedsbetriebe kennen das Förderverfahren genau und helfen Ihnen dabei, den iSFP-Bonus bei Ihrer Fensterförderung von Anfang an zu berücksichtigen.


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Hinweis zur Aktualität: Die Förderkonditionen für die Energieberatung gelten seit dem
7. August 2024. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Richtlinien der BAFA.
Aktuelle Informationen finden Sie auf energiewechsel.de/beg und direkt bei der BAFA.

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