Zuletzt aktualisiert: April 2025 | Geprüft durch den Verband Fenster + Fassade (VFF)
Wer alte Fenster durch energieeffiziente Modelle ersetzt, bekommt vom Staat bares Geld zurück – über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten als direkten Investitionszuschuss. Kein Kredit, keine Rückzahlung – einfach ein Antrag, und der Zuschuss landet auf Ihrem Konto.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie für Ihren Antrag wissen müssen: aktuelle Förderhöhen, technische Anforderungen, den richtigen Ablauf und wie VFF-Mitgliedsbetriebe das Ganze für Sie so einfach wie möglich machen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Sie besteht aus drei Teilen:
Folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle werden bezuschusst:
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer bestehender Gebäude – also:
Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten sind über die BEG EM nicht förderfähig.
Grundförderung: 15 % Zuschuss über die BAFA
Der Standard-Fördersatz der BAFA beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähige Investitionssumme ist auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt – das ergibt einen maximalen Grundzuschuss von 4.500 € je Wohneinheit.
iSFP-Bonus: +5 % und doppelte Bemessungsgrundlage
Wer seine Fenster im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) austauscht – erstellt durch eine geförderte Energieberatung – profitiert gleich doppelt:
|
Förderweg |
Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
| Grundförderung (BAFA) | 15 % | 30.000 €/WE | 4.500 € |
| Mit iSFP-Bonus (BAFA) | 20 % | 60.000 €/WE | 12.000 € |
So berechnet sich Ihr Zuschuss: Ein Blick auf die Förderlogik
Wie viel Sie konkret erhalten, hängt von Ihren förderfähigen Gesamtkosten ab. Die BAFA erstattet immer einen festen Prozentsatz davon.Die folgende Übersicht zeigt, wie sich das in der Praxis entwickelt:
| Förderfähige Kosten |
Zuschuss ohne iSFP (15 %) |
Zuschuss mit iSFP (20 %) |
| 10.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
| 20.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 6.000 € |
| 60.000 € (nur mit iSFP) |
nicht anwendbar | 12.000 € |
Ihr VFF-Fachbetrieb erstellt Ihnen ein genaues Angebot und zeigt Ihnen auf dieser Basis, wie hoch Ihr persönlicher Zuschuss ausfällt.
Förderung für Nichtwohngebäude
Für gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude gilt eine eigene Berechnungsgrundlage: Die förderfähigen Kosten sind auf 500 € pro m² Nettogrundfläche begrenzt.
Damit ein Fenster oder eine Außentür über die BEG EM förderfähig ist, müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
Gut zu wissen: Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erreichen Uw-Werte von 0,7–0,9 W/(m²K) – damit liegen sie sicher im Förderbereich. Ihr VFF-Fensterexperte berät Sie, welche Produkte genau die technischen Anforderungen erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein neues Verfahren: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss bereits vor der Antragstellung vorliegen – mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.
Schritt 1
Fachbetrieb beauftragen und Angebot einholen Holen Sie sich ein verbindliches Angebot von einem zertifizierten Fensterbauer. Bei VFF-Mitgliedsbetrieben mit Fördermittel-Service läuft von Anfang an alles aus einer Hand.Schritt 2
Vertrag mit Bedingung abschließenUnterzeichnen Sie den Liefer- und Leistungsvertrag, aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung: Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderung bewilligt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite.Schritt 3
Förderantrag online bei der BAFA einreichenReichen Sie den Antrag vor Baubeginn im Online-Portal der BAFA ein. Der Energieeffizienz-Experte (EEE) ist in diesem Schritt eingebunden und stellt die erforderliche TPB-ID zur Verfügung.
Schritt 4
Förderbescheid abwartenDie BAFA prüft den Antrag und erteilt einen Bewilligungsbescheid.Schritt 5
Fenster einbauen lassenErst jetzt darf der Fachbetrieb mit den Arbeiten beginnen.Schritt 6
Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss reichen Sie Rechnung und Nachweis bei der BAFA ein – der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch für den Fenstertausch – ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) bei der BAFA Pflicht. Ohne EEE-Beteiligung wird kein Förderantrag bearbeitet.
Was der EEE konkret macht:
Er prüft und bestätigt die technische Eignung der geplanten Maßnahme
Er erstellt die erforderlichen Förderunterlagen (TPB-ID)
Er begleitet die Maßnahme fachlich
Der Vorteil unseres VFF Fördermittel-Service: Viele Mitgliedsbetriebe des VFF erfüllen die EEE-Qualifikation direkt selbst. Das bedeutet: Sie beauftragen einen Fachbetrieb – dieser übernimmt gleichzeitig die EEE-Funktion. Ein separat beauftragter externer Energieberater entfällt damit.
Alle bundesweit zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de
Wer einen BAFA-Förderbescheid erhalten hat, kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) beantragen – um die verbleibenden Sanierungskosten besonders günstig zu finanzieren:
Wer sein Gebäude umfassend saniert – mit Fenstern als Teil eines Effizienzhaus-Projekts – kann den KfW-Wohngebäude-Kredit 261 nutzen:
Wer keine BAFA-Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann den Fenstertausch steuerlich absetzen:
| Förderhöhe | 15–20 % direkt | 20 % über 3 Jahre |
| Für Vermieter | Ja | Nein |
| Energieberater Pflicht |
Ja (EEE) | Nein |
| Kombinierbar mit KfW-Kredit | Ja | Nein |
| Max. Fördervolumen |
bis 12.000 €/WE | bis 40.000 €/Objekt |
Für wen lohnt sich was?
Der Steuerbonus eignet sich besonders für selbstnutzende Eigentümer mit hohem Steuersatz und größerem Sanierungsumfang. Die BAFA-Förderung ist ideal beim Austausch einzelner Fenster – und auch für Vermieter der richtige Weg.
Über die BEG EM (BAFA) erhalten Sie 15 % der förderfähigen Kosten – maximal 4.500 € pro Wohneinheit. Mit einem iSFP steigt die Förderung auf bis zu 12.000 € je Wohneinheit.
[H3] Wie viel Förderung bekomme ich, wenn ich 5 neue
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil Größe, Material und Montageaufwand von Fenster zu Fenster unterschiedlich sind. Was feststeht: Die BAFA erstattet immer 15 % der förderfähigen Kosten Ihres Angebots, mit iSFP-Bonus sind es 20 %. Ihr VFF-Fachbetrieb erstellt Ihnen ein konkretes Angebot und zeigt Ihnen direkt, welcher Zuschuss daraus resultiert.
Ja, ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist für Gebäudehüllmaßnahmen bei der BAFA Pflicht. Wenn Sie einen VFF-Mitgliedsbetrieb mit Fördermittel-Service beauftragen, übernimmt dieser die EEE-Funktion direkt – kein separat beauftragter Berater notwendig.
Nein. Der BAFA-Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Seit Januar 2024 muss außerdem bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Das Fenster muss einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen: ein Standard, den moderne Fenster mit Dreifachverglasung problemlos erfüllen.
Die BAFA-Förderung (BEG EM) ist für einzelne Maßnahmen wie den Fenstertausch gedacht. Und zwar als direkter Zuschuss. Die KfW-Förderung (Kredit 261) eignet sich für umfassende Komplettsanierungen, bei denen Fenster nur ein Teil des Projekts sind.
Ja, BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich kombinieren. Nicht kombinierbar ist hingegen die BAFA-Förderung und der Steuerbonus nach §35c EStG.
Durchaus. Vermieter können die BEG-Förderung beantragen, sofern sie Eigentümer der Immobilie sind. Der Steuerbonus nach §35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum.
Dank der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung im Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb tritt dieser im Ablehnungsfall nicht in Kraft. Sie sind rechtlich abgesichert und müssen keine Kosten tragen.
Der VFF Fördermittel-Service macht die Förderung so unkompliziert wie möglich:
Hinweis zur Aktualität: Alle Angaben basieren auf der BEG-Förderrichtlinie (Stand: Januar 2024, Bundesanzeiger). Konditionen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie unter energiewechsel.de/beg und direkt bei der BAFA.