Fensterförderung über die BEG:
Bis zu 20 % Zuschuss – so geht's

Zuletzt aktualisiert: April 2025 | Geprüft durch den Verband Fenster + Fassade (VFF)

Wer alte Fenster durch energieeffiziente Modelle ersetzt, bekommt vom Staat bares Geld zurück – über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten als direkten Investitionszuschuss. Kein Kredit, keine Rückzahlung – einfach ein Antrag, und der Zuschuss landet auf Ihrem Konto.


Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie für Ihren Antrag wissen müssen: aktuelle Förderhöhen, technische Anforderungen, den richtigen Ablauf und wie VFF-Mitgliedsbetriebe das Ganze für Sie so einfach wie möglich machen.

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Was ist die BEG und welche Förderung gibt es für Fenster?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Sie besteht aus drei Teilen:

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen, z. B. der Fenstertausch → zuständig: BAFA
  • BEG WG (Wohngebäude): Förderung bei Komplettsanierung von Wohngebäuden → zuständig: KfW
  • EG NWG (Nichtwohngebäude): Förderung bei Komplettsanierung von Gewerbebauten → zuständig: KfW
    Für den Austausch einzelner Fenster ohne umfassende Komplettsanierung ist die BEG EM der richtige Förderweg.

Was wird konkret gefördert?

Folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle werden bezuschusst:

  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren
  • Einbau neuer Außentüren
  • Rollläden und qualifizierter Sonnenschutz in Kombination mit geförderten Fenstern
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen: Putz- und Abbrucharbeiten, Entsorgung alter Fenster
  • Montagekosten durch den Fachbetrieb

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer bestehender Gebäude – also:

  • Privatpersonen (Eigennutzer und Vermieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Unternehmen jeder Größe
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten sind über die BEG EM nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Fensterförderung? Aktuelle Förderhöhen 2025

Grundförderung: 15 % Zuschuss über die BAFA

Der Standard-Fördersatz der BAFA beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähige Investitionssumme ist auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt – das ergibt einen maximalen Grundzuschuss von 4.500 € je Wohneinheit.

iSFP-Bonus: +5 % und doppelte Bemessungsgrundlage

Wer seine Fenster im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) austauscht – erstellt durch eine geförderte Energieberatung – profitiert gleich doppelt:

  • Der Fördersatz steigt auf 20 %
  • Die förderfähige Kostensumme erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit
  • Der maximale Zuschuss steigt damit auf 12.000 € je Wohneinheit

Förderweg 

Fördersatz Max. förderfähige Kosten Max. Zuschuss
 Grundförderung (BAFA)         15 % 30.000 €/WE    4.500 €
 Mit iSFP-Bonus (BAFA)         20 % 60.000 €/WE 12.000 €

 

So berechnet sich Ihr Zuschuss: Ein Blick auf die Förderlogik

Wie viel Sie konkret erhalten, hängt von Ihren förderfähigen Gesamtkosten ab. Die BAFA erstattet immer einen festen Prozentsatz davon.Die folgende Übersicht zeigt, wie sich das in der Praxis entwickelt:

 Förderfähige
 Kosten      
Zuschuss
ohne iSFP (15 %)  
Zuschuss
mit iSFP (20 %)
 10.000 €       1.500 €   2.000 €
 20.000 €         3.000 € 4.000 €
 30.000 €         4.500 € 6.000 €
 60.000 €
 (nur mit iSFP)        
nicht anwendbar 12.000 €

 

Ihr VFF-Fachbetrieb erstellt Ihnen ein genaues Angebot und zeigt Ihnen auf dieser Basis, wie hoch Ihr persönlicher Zuschuss ausfällt.

Förderung für Nichtwohngebäude

Für gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude gilt eine eigene Berechnungsgrundlage: Die förderfähigen Kosten sind auf 500 € pro m² Nettogrundfläche begrenzt.

Technische Voraussetzungen: Was muss das neue Fenster können?

Damit ein Fenster oder eine Außentür über die BEG EM förderfähig ist, müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

  • Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) – typisch für hochwertige Fenster mit Dreifachverglasung
  • Einbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb – Eigenleistungen sind nicht förderfähig
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto

Gut zu wissen: Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erreichen Uw-Werte von 0,7–0,9 W/(m²K) – damit liegen sie sicher im Förderbereich. Ihr VFF-Fensterexperte berät Sie, welche Produkte genau die technischen Anforderungen erfüllen.

So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein neues Verfahren: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss bereits vor der Antragstellung vorliegen – mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.

Schritt 1

Fachbetrieb beauftragen und Angebot einholen Holen Sie sich ein verbindliches Angebot von einem zertifizierten Fensterbauer. Bei VFF-Mitgliedsbetrieben mit Fördermittel-Service läuft von Anfang an alles aus einer Hand.Schritt 2

Vertrag mit Bedingung abschließenUnterzeichnen Sie den Liefer- und Leistungsvertrag, aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung: Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderung bewilligt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite.Schritt 3

Förderantrag online bei der BAFA einreichenReichen Sie den Antrag vor Baubeginn im Online-Portal der BAFA ein. Der Energieeffizienz-Experte (EEE) ist in diesem Schritt eingebunden und stellt die erforderliche TPB-ID zur Verfügung.

Schritt 4

Förderbescheid abwartenDie BAFA prüft den Antrag und erteilt einen Bewilligungsbescheid.Schritt 5 

Fenster einbauen lassenErst jetzt darf der Fachbetrieb mit den Arbeiten beginnen.Schritt 6

Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss reichen Sie Rechnung und Nachweis bei der BAFA ein – der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

Die Rolle des Energieeffizienz-Experten (EEE) – das müssen Sie wissen

Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch für den Fenstertausch – ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) bei der BAFA Pflicht. Ohne EEE-Beteiligung wird kein Förderantrag bearbeitet.

Was der EEE konkret macht:

Er prüft und bestätigt die technische Eignung der geplanten Maßnahme

Er erstellt die erforderlichen Förderunterlagen (TPB-ID)

Er begleitet die Maßnahme fachlich

Der Vorteil unseres VFF Fördermittel-Service: Viele Mitgliedsbetriebe des VFF erfüllen die EEE-Qualifikation direkt selbst. Das bedeutet: Sie beauftragen einen Fachbetrieb – dieser übernimmt gleichzeitig die EEE-Funktion. Ein separat beauftragter externer Energieberater entfällt damit.

 

Fachbetrieb finden

 

Alle bundesweit zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de

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KfW-Ergänzungskredit: Zusätzliche Finanzierung für Ihre Sanierung

Wer einen BAFA-Förderbescheid erhalten hat, kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) beantragen – um die verbleibenden Sanierungskosten besonders günstig zu finanzieren:

  • Kredithöhe: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinsvorteil für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 90.000 €
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 5 Jahre
  • BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit lassen sich kombinieren

Komplettsanierung? Dann lohnt sich der KfW-Kredit 261

Wer sein Gebäude umfassend saniert – mit Fenstern als Teil eines Effizienzhaus-Projekts – kann den KfW-Wohngebäude-Kredit 261 nutzen:

  • Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 %
  • +10 % Extra-Tilgungszuschuss für „Worst Performing Buildings" (WPB) – Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz
  • +15 % Extra-Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung
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Alternative: Steuerbonus nach §35c EStG

Wer keine BAFA-Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann den Fenstertausch steuerlich absetzen:

  • 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar (7 % + 7 % + 6 %)
  • Max. anrechenbare Kosten: 200.000 € pro Objekt (= bis zu 40.000 € Steuerersparnis)
  • Gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Kein Energieberater erforderlich
  • Nicht kombinierbar mit BAFA- oder KfW-Förderung
  • BAFA-Zuschuss (BEG EM)    Steuerbonus §35c EStG
Förderhöhe         15–20 % direkt 20 % über 3 Jahre
Für Vermieter   Ja Nein
Energieberater
Pflicht 
Ja (EEE) Nein
Kombinierbar mit KfW-Kredit Ja Nein
Max.
Fördervolumen     
bis 12.000 €/WE  bis 40.000 €/Objekt


Für wen lohnt sich was?

Der Steuerbonus eignet sich besonders für selbstnutzende Eigentümer mit hohem Steuersatz und größerem Sanierungsumfang. Die BAFA-Förderung ist ideal beim Austausch einzelner Fenster – und auch für Vermieter der richtige Weg.

FAQ:
Häufige Fragen zur BEG-Fensterförderung

Wie viel Zuschuss bekomme ich für neue Fenster?

Über die BEG EM (BAFA) erhalten Sie 15 % der förderfähigen Kosten – maximal 4.500 € pro Wohneinheit. Mit einem iSFP steigt die Förderung auf bis zu 12.000 € je Wohneinheit.
[H3] Wie viel Förderung bekomme ich, wenn ich 5 neue 

Fenster einbauen lasse?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil Größe, Material und Montageaufwand von Fenster zu Fenster unterschiedlich sind. Was feststeht: Die BAFA erstattet immer 15 % der förderfähigen Kosten Ihres Angebots, mit iSFP-Bonus sind es 20 %. Ihr VFF-Fachbetrieb erstellt Ihnen ein konkretes Angebot und zeigt Ihnen direkt, welcher Zuschuss daraus resultiert.

Muss ich einen Energieberater beauftragen?

Ja, ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist für Gebäudehüllmaßnahmen bei der BAFA Pflicht. Wenn Sie einen VFF-Mitgliedsbetrieb mit Fördermittel-Service beauftragen, übernimmt dieser die EEE-Funktion direkt – kein separat beauftragter Berater notwendig.

Kann ich erst die Fenster einbauen lassen und dann den Antrag stellen?

Nein. Der BAFA-Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Seit Januar 2024 muss außerdem bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

Welchen U-Wert muss mein neues Fenster haben?

Das Fenster muss einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen: ein Standard, den moderne Fenster mit Dreifachverglasung problemlos erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung für Fenster?

Die BAFA-Förderung (BEG EM) ist für einzelne Maßnahmen wie den Fenstertausch gedacht. Und zwar als direkter Zuschuss. Die KfW-Förderung (Kredit 261) eignet sich für umfassende Komplettsanierungen, bei denen Fenster nur ein Teil des Projekts sind.

Kann ich BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit gleichzeitig nutzen?

Ja, BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich kombinieren. Nicht kombinierbar ist hingegen die BAFA-Förderung und der Steuerbonus nach §35c EStG.

Gilt die Fensterförderung auch für Mietwohnungen?

Durchaus. Vermieter können die BEG-Förderung beantragen, sofern sie Eigentümer der Immobilie sind. Der Steuerbonus nach §35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum.

Was passiert, wenn mein BAFA-Antrag abgelehnt wird?

Dank der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung im Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb tritt dieser im Ablehnungsfall nicht in Kraft. Sie sind rechtlich abgesichert und müssen keine Kosten tragen.

VFF Fördermittel-Service: Einfacher zum Zuschuss

Der VFF Fördermittel-Service macht die Förderung so unkompliziert wie möglich:

  • VFF-Mitgliedsbetriebe übernehmen die EEE-Funktion direkt – kein separater Energieberater nötig 
  • Vertrag und Förderantrag werden aufeinander abgestimmt
  • Ein Ansprechpartner für Beratung, Produkt, Montage und Förderantrag
  • Bewährtes Verfahren – vielfach erprobt 

Jetzt Förderung sichern – Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden

Neue Fenster sparen dauerhaft Energie – und werden vom Staat bezuschusst. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich von einem geprüften VFF-Fachbetrieb beraten und sichern Sie sich Ihren Zuschuss

 

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Hinweis zur Aktualität: Alle Angaben basieren auf der BEG-Förderrichtlinie (Stand: Januar 2024, Bundesanzeiger). Konditionen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie unter energiewechsel.de/beg und direkt bei der BAFA.

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