„Jung kauft Alt" (KfW 308):
Eine Bestandsimmobilie kaufen und gefördert sanieren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Verband Fenster + Fassade (VFF)

Auf einen Blick

  • Programm: KfW 308 – „Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb)
  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit, kein Tilgungszuschuss
  • Max. Darlehen: 100.000 – 150.000 € je nach Kinderzahl
  • Voraussetzung: Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, Einkommensgrenze
  • Immobilie: Energieeffizienzklasse F, G oder H
  • Sanierungspflicht: Innerhalb von 54 Monaten auf Effizienzhaus 85 EE
  • Antrag: Vor dem notariellen Kaufvertrag, über Hausbank oder Finanzierungspartner

 

Das Programm „Jung kauft Alt" (KfW 308) unterstützt Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude. Ein zinsgünstiger KfW-Kredit macht den Erwerb eines Altbaus erschwinglich: Unter der Bedingung, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten auf den Effizienzhaus-85-EE-Standard zu sanieren. Einen Tilgungszuschuss gibt es beim Programm nicht.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.


Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de/308

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Was ist das Programm „Jung kauft Alt"?

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt" (offiziell: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, KfW-Produkt 308) ist ein zinsgünstiger Kredit aus Bundesmitteln. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchgeführt.

Ziel des Programms ist es, Familien mit Kindern dabei zu helfen, einen günstigeren Altbau mit schlechter Energiebilanz zu erwerben und anschließend energetisch zu sanieren. So entsteht bezahlbarer Wohnraum – und der Sanierungsstand älterer Gebäude verbessert sich, gerade in ländlichen Regionen, wo viele Altbauten leer stehen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Alleinerziehende und Paare), die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind lebt bei Antragstellung im Haushalt.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen unterschreitet die einkommensabhängige Grenze.
  • Die antragstellende Person verfügt über kein bestehendes Wohneigentum in Deutschland.
  • Die Immobilie wird selbst genutzt, mit einem Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent.
  • Eine frühere Förderung über das Baukindergeld (KfW 424) oder Wohneigentum für Familien (KfW 300) schließt den Antrag aus.


Das Haushaltseinkommen wird aus dem Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung berechnet.

 

 

Einkommensgrenze und maximaler Kreditbetrag nach Kinderzahl

 Anzahl der
 Kinder        
Max. Haushaltseinkommen
(zu versteuerndes Einkommen)
Max.
Kreditbetrag
 1 Kind          90.000 € 100.000 €
 2 Kinder        100.000 €   125.000 €
 Ab 3 Kindern    110.000 € (+ 10.000 € je 
 weiteres Kind)
150.000€

 

Der Kreditbetrag ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Eine nachträgliche Aufstockung ist nicht möglich.

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Anforderungen an die Immobilie

Die Bestandsimmobilie muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Energieeffizienzklasse F, G oder H laut einem gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
  • Lage auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Bestimmungsgemäße Nutzung als Wohngebäude nach GEG
  • Keine Ferien- oder Wochenendhäuser, keine reinen Grundstücke

Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Sanierungskosten selbst werden über den KfW-Kredit 308 nicht finanziert – dafür stehen andere Programme bereit, etwa die BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA oder der KfW-Kredit 261.Seit 2025 ist auch der Kauf einer Bestandsimmobilie von Angehörigen förderfähig. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der mildere Standard Effizienzhaus Denkmal EE.

Die Sanierungspflicht: Effizienzhaus 85 EE innerhalb von 54 Monaten

Wer den KfW-Kredit 308 nutzt, verpflichtet sich, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten ab Kreditvergabe auf mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE zu sanieren.

Dieser Standard verlangt:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nach der Sanierung maximal 85 Prozent des Referenzgebäudes nach GEG betragen.
  • Die Heizungsanlage muss zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden.

Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) muss die Sanierung begleiten und nach Abschluss die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) ausstellen.

Wichtig: Wird die Sanierung nicht fristgerecht abgeschlossen und wurde mindestens der Standard Effizienzhaus 100 EE erreicht, erhöht sich der Zinssatz um 1,00 Prozentpunkt pro Jahr. Wird auch dieser Mindeststandard verfehlt, ist die KfW berechtigt, den Kredit zurückzufordern.

Förderkonditionen im Überblick

Der zinsgünstige Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Die Konditionen wurden am 23. Oktober 2025 deutlich verbessert und liegen erheblich unter dem marktüblichen Zinsniveau.

 

 Laufzeit        Tilgungsfreie
Anlaufzeit
Zinsbindung
 7–10 Jahre      (endfällig) Gesamte Laufzeit
 7–10 Jahre         Bis zu 2 Jahre Gesamte Laufzeit
 11–25 Jahre         Bis zu 3 Jahre 10 Jahre
 26–35 Jahre        Bis zu 5 Jahre 10 Jahre


Seit dem 10. Dezember 2025 beträgt die maximale Zinsbindung 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung. Die aktuellen Zinssätze finden Sie täglich aktualisiert unter www.kfw.de/308.
Eine Kombination mit Landes- und Kommunalprogrammen sowie mit BEG-Mitteln für die Sanierung ist grundsätzlich möglich. Nicht kombinierbar sind die Programme Wohneigentum für Familien (KfW 300) und Baukindergeld (KfW 424).

Fenster können mehr – Die Gebäudehülle als Sanierungsstart

Der Weg zum Effizienzhaus 85 EE führt fast immer über eine Verbesserung der Gebäudehülle. Fenster in Gebäuden der Energieeffizienzklassen F, G oder H sind häufig einfach oder zweifach verglast und verantworten einen erheblichen Anteil der Wärmeverluste. Der Austausch gegen moderne Fenster mit Dreifachverglasung und niedrigen Uw-Werten ist in vielen Altbauten eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen auf dem Weg zum Effizienzhaus-Ziel.

Dabei gilt: Der Einbau neuer Fenster sollte immer im Gesamtkonzept des Sanierungsfahrplans geplant werden. Werden zunächst hochwertige Fenster eingebaut, bevor die Außenwände gedämmt sind, kann es zu Feuchtigkeitsproblemen kommen.

VFF-Fachbetriebe beraten Sie zu einer sinnvollen Sanierungsreihenfolge und zur richtigen Fensterwahl für Ihr Effizienzhaus-Ziel.

Schritt für Schritt zur Förderung

1. Immobilie mit einem Energieeffizienz-Experten besichtigen und prüfen lassen, ob die Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegt und ob das Sanierungsziel erreichbar ist.2. Unterlagen zusammenstellen: Energieausweis, Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Vorjahres, Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder im Haushalt.3. Finanzierungspartner auswählen (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse oder Finanzvermittler) und Kreditantrag stellen – zwingend vor dem notariellen Kaufvertrag.

4. KfW-Zusage abwarten, danach Kaufvertrag abschließen und einziehen.5. Sanierung planen und umsetzen – innerhalb von 54 Monaten auf mindestens Effizienzhaus 85 EE, mit begleitendem Energieeffizienz-Experten.6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen – zusammen mit Kaufvertrag, Grundbuchauszug und amtlicher Meldebestätigung.

FAQ:
Häufige Fragen zum Programm
„Jung kauft Alt"

Müssen die Antragstellenden jung sein, um das Programm nutzen zu können?

Nein, das Programm „Jung kauft Alt" richtet sich nicht an eine bestimmte Altersgruppe. Der Name bezieht sich auf das Grundprinzip: Eine Familie kauft einen älteren, sanierungsbedürftigen Altbau. Entscheidend ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und die Einkommensgrenze eingehalten wird.

Wie wird das Haushaltseinkommen für die Antragstellung berechnet?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen – also weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen, sondern das Einkommen nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge. Die KfW bildet den Durchschnitt aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind die Bescheide aus 2024 und 2023 maßgeblich.

Können auch Alleinerziehende die Förderung beantragen?

Ja, das Programm steht ausdrücklich auch Alleinerziehenden offen. Sie müssen die gleichen Einkommens- und Kindervoraussetzungen erfüllen und die Immobilie selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen.

Sind die Sanierungskosten über den KfW-Kredit 308 förderfähig?

Nein, der KfW-Kredit 308 finanziert ausschließlich den Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten. Die Kosten der Sanierung sind in diesem Programm nicht förderfähig. Für die Sanierung stehen andere Programme bereit, zum Beispiel die BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA, der KfW-Kredit 261 für eine Komplettsanierung oder die Heizungsförderung der KfW.

Was passiert, wenn die Sanierung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird?

Wird die Sanierung nicht innerhalb der 54-Monatsfrist abgeschlossen und wurde zumindest der Standard Effizienzhaus 100 EE erreicht, erhöht sich der Sollzinssatz um 1,00 Prozentpunkt pro Jahr. Wird auch dieser Mindeststandard verfehlt, ist die KfW berechtigt, den Kredit zurückzufordern. Eine lückenlose Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten ist daher von Beginn an empfehlenswert.

Darf ich die Immobilie von einem Familienmitglied kaufen?

Ja, seit 2025 ist auch der Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen förderfähig, sofern alle anderen Programmvoraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich das Programm mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Eine Kombination mit Landes- und Kommunalprogrammen sowie mit den BEG-Fördermitteln für die Sanierung (KfW 261 oder BAFA-Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Nicht kombinierbar ist der KfW-Kredit 308 jedoch mit dem Programm Wohneigentum für Familien (KfW 300) und dem Baukindergeld (KfW 424).

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für die Antragstellung benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung, die Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder im Haushalt sowie einen gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis, aus dem die Energieeffizienzklasse F, G oder H der Immobilie hervorgeht.

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Stand: April 2026. Aktuelle Zinssätze und Formulare: www.kfw.de/308 | BMWSB: bmwsb.bund.de

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