KfW-Ergänzungskredit (358/359):
Energetische Sanierung günstig finanzieren

 

Zuletzt aktualisiert: April 2026 / Verband Fenster + Fassade (VFF)

Auf einen Blick

  • Programme: KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) und KfW 359 (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit)
  • Max. Kreditbetrag: 120.000 € pro Wohneinheit
  • Voraussetzung: Bestehende Zuschusszusage von BAFA oder KfW (max. 12 Monate alt)
  • KfW 358: Deutlich vergünstigte Konditionen bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €
  • KfW 359: Marktnahe Zinsen, offen für alle Eigentümer
  • Sondertilgung: Jederzeit ab 5.000 € kostenfrei innerhalb der Zinsbindung
  • Antrag: Über Hausbank oder Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW

 

Sie haben bereits eine Zuschusszusage für eine energetische Sanierung und möchten die verbleibenden Kosten günstig finanzieren oder müssen überbrücken, bis der Zuschuss ausgezahlt wird? Genau dafür ist der KfW-Ergänzungskredit gedacht.

 

Das Programm ergänzt bestehende Zuschüsse des BAFA und der KfW und bietet, insbesondere im Programm KfW 358, Zinssätze, die deutlich unter dem Marktniveau liegen.


Aktuelle Zinssätze täglich aktualisiert: www.kfw.de/358 und www.kfw.de/359

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Was ist der KfW-Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiger Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Er ist kein eigenständiges Förderprogramm, sondern setzt zwingend eine bereits vorliegende Zuschusszusage voraus: entweder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen nach dem BEG-EM-Programm oder von der KfW für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung (KfW 458, Heizungsförderung).

 

Der Ergänzungskredit erfüllt dabei zwei Funktionen:

Restsumme finanzieren: Sie erhalten einen Zuschuss, der einen Teil der Sanierungskosten deckt. Der Kredit finanziert die verbleibende Differenz. Beispiel: Neue Fenster kosten 25.000 €, das BAFA übernimmt 15 % als Zuschuss (3.750 €). Der Ergänzungskredit finanziert die verbleibenden 21.250 €.

Überbrücken bis zur Auszahlung: Zuschüsse werden erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. Können Sie die volle Rechnungssumme nicht aus eigenen Mitteln vorstrecken, können Sie auch den zugesagten Zuschussbetrag temporär über den Ergänzungskredit mitfinanzieren. Sobald das BAFA oder die KfW die Fördersumme ausgezahlt hat, ist dieser Betrag innerhalb von drei Monaten an die KfW zurückzuführen.

Zwei Programme – welches passt zu mir?

 

Die KfW unterscheidet zwei Programmvarianten, die sich vor allem durch Zielgruppe und Zinsniveau unterscheiden.

 

 Merkmal      KfW 358 –
Ergänzungskredit Plus    
KfW 359 –
Einzelmaßnahmen
Ergänzungskredit
 Zielgruppe        Selbstnutzende
Wohneigentümer mit
Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Alle Eigentümer (auch
Vermieter, WEG,
Unternehmen)
 Zinsniveau         Deutlich verbilligt – weit
unter Marktniveau
Marktnahe Zinsen
 Max. 
 Kreditbetrag 
120.000 €
pro Wohneinheit
120.000 €
pro Wohneinheit

 

Wenn Sie die Voraussetzungen für KfW 358 erfüllen, sollten Sie immer dieses Programm wählen. Der Zinsvorteil gegenüber dem Markt und gegenüber KfW 359 ist erheblich.Das zu versteuernde Haushaltseinkommen für KfW 358 wird aus dem Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung berechnet. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind die Bescheide aus 2023 und 2024 maßgeblich. Das Einkommen minderjähriger Kinder wird nicht berücksichtigt.

Förderkonditionen im Überblick

Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren sind möglich. Die Zinsbindung beträgt 5 Jahre (nur bei Laufzeiten bis 5 Jahre) oder 10 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind je nach gewählter Laufzeit in unterschiedlicher Anzahl möglich.

KfW 358 – Ergänzungskredit Plus (Stand: März 2026)

Laufzeit Tilgungsfreie
Anlaufzeit  
Zinsbindung Effektivzins
p. a.
4–5 Jahre         1 Jahr     5 Jahre 0,01 %
6–10 Jahre           bis 2 Jahre 10 Jahre   0,54 %
11–25 Jahre          bis 3 Jahre   10 Jahre 1,69 %
26–35 Jahre          bis 5 Jahre 10 Jahre   1,88 %

4–10 Jahre (endfällig)           

Gesamte Laufzeit 1,98 %

KfW 359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Stand: März 2026)

Laufzeit     Tilgungsfreie
Anlaufzeit  
Zinsbindung Effektivzins
p. a.
4–5 Jahre          1 Jahr   5 Jahre 3,37 %
6–10 Jahre    bis 2 Jahre 10 Jahre 3,65 %
11–25 Jahre            bis 3 Jahre 10 Jahre 3,85 %
26–35 Jahre         bis 5 Jahre 10 Jahre   3,85 %
4–10 Jahre
(endfällig)     
Gesamte Laufzeit   3,90 %

Quelle: KfW, Stand: März 2026. Zinssätze ändern sich täglich – aktuelle Werte unter www.kfw.de/358 bzw. www.kfw.de/359.Sondertilgung: Innerhalb der Zinsbindung können Sie jederzeit Sondertilgungen ab 5.000 € kostenfrei vornehmen: ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Fenster können mehr – Fenstertausch als förderfähige Einzelmaßnahme

Der Austausch von Fenstern und Außentüren ist eine förderfähige Einzelmaßnahme im Rahmen des BAFA-Programms BEG EM. Wer für diese Maßnahme eine BAFA-Zusage erhalten hat, kann genau diese Zusage als Grundlage für den KfW-Ergänzungskredit nutzen.Das macht den Fenstertausch für viele Eigentümer doppelt attraktiv: Der Zuschuss senkt die Gesamtkosten, und die verbleibende Summe lässt sich über den Ergänzungskredit, gerade im Programm KfW 358, zu sehr niedrigen Zinsen finanzieren. Bei einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren fallen im Programm KfW 358 kaum messbare Zinskosten an.VFF-Fachbetriebe beraten Sie zur richtigen Fensterwahl für Ihre Sanierung, zur Förderfähigkeit nach BEG EM und zur Frage, welche Fenster den größten Effekt auf die Energiebilanz Ihres Gebäudes haben.


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Schritt für Schritt zum Ergänzungskredit

1. Zuschuss beantragen: 

Beantragen Sie zuerst die Förderung für Ihre geplante Einzelmaßnahme – beim BAFA (BEG EM, z. B. für Fenster oder Dämmung) oder bei der KfW (Heizungsförderung, KfW 458).2. Arbeiten beginnen: 

Sobald die Zuschusszusage vorliegt, dürfen Sie mit den Arbeiten starten. Sie müssen nicht auf die finale Kreditzusage warten.3. Kredit beantragen:

Wenden Sie sich mit der vorliegenden Zusage an Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Dieser stellt den Antrag bei der KfW. Die Zusage darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein.

4. Kredit abrufen:

Nach der Zusage können Sie den Kreditbetrag innerhalb von 12 Monaten ganz oder in Teilen abrufen. Ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag an.5. Arbeiten abschließen und nachweisen:

Nach Fertigstellung reichen Sie alle Nachweise (Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen, Festsetzungsbescheid) im Kundenportal „Meine KfW" ein.6. Zuschuss empfangen und ggf. zurückführen:

Haben Sie den Zuschussbetrag als Zwischenfinanzierung mitgenommen, müssen Sie ihn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auszahlung an Ihren Finanzierungspartner weiterleiten.

FAQ:
Häufige Fragen zum KfW-Ergänzungskredit

Kann ich den Ergänzungskredit beantragen, bevor die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind?

Ja, und das ist sogar der Normalfall. Sie beantragen den Kredit, nachdem Sie eine Zuschusszusage von der KfW oder dem BAFA erhalten haben: Zu diesem Zeitpunkt haben die Arbeiten oft gerade erst begonnen oder stehen noch bevor. Mit dem Kreditgeld können Sie dann die Rechnungen der ausführenden Handwerksbetriebe direkt bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und KfW 359?

Der wesentliche Unterschied liegt beim Zinssatz und der Zielgruppe. Das Programm KfW 358 richtet sich an selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro und bietet deutlich vergünstigte Zinssätze weit unter dem Marktniveau. Das Programm KfW 359 steht allen Eigentümern offen, auch Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen, vergibt aber Zinsen auf marktüblichem Niveau.

Welche Zuschüsse kann ich als Grundlage für den Kredit nutzen?

Als Voraussetzung anerkannt werden Zuschusszusagen des BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen sowie Zusagen der KfW für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung (KfW 458). Die Zusage muss auf Ihren Namen ausgestellt sein, darf nicht älter als 12 Monate sein, und der Zuschuss darf bei Antragstellung noch nicht ausgezahlt worden sein.

Kann ich auch den Zuschussbetrag selbst über den Ergänzungskredit vorfinanzieren?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie die volle Rechnungssumme nicht aus eigenen Mitteln begleichen können, dürfen Sie auch den bereits zugesagten Zuschussbetrag temporär über den Ergänzungskredit mitfinanzieren. Sobald das BAFA oder die KfW den Zuschuss an Sie ausgezahlt hat, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag innerhalb von drei Monaten an Ihren Finanzierungspartner weiterzuleiten.

Sind kostenfreie Sondertilgungen möglich?

Ja, innerhalb der Zinsbindung können Sie jederzeit Sondertilgungen von mindestens 5.000 Euro vornehmen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Möglichkeit gibt es bei vielen anderen Krediten nicht oder nur gegen Aufpreis. Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine vollständige vorzeitige Rückzahlung nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich, deren Höhe vom jeweiligen Finanzierungspartner festgelegt wird.

Was passiert, wenn meine Bank den Antrag ablehnt?

Es kann vorkommen, dass einzelne Kreditinstitute einen Antrag ablehnen, weil der Kreditbetrag unter ihrer internen Mindestgrenze liegt. In diesem Fall lohnt es sich, einen Finanzierungsvermittler einzuschalten, der Zugang zu einem breiteren Netz an Partnerbanken hat. Eine weitere Möglichkeit ist, mehrere Sanierungsmaßnahmen zu bündeln, um auf eine höhere Gesamtsumme zu kommen – sofern das finanziell sinnvoll und umsetzbar ist.

Ist der Fenstertausch über dieses Programm förderfähig?

Ja, der Austausch von Fenstern und Außentüren ist eine förderfähige Einzelmaßnahme nach dem BEG-EM-Programm des BAFA. Liegt Ihnen eine BAFA-Zusage für diese Maßnahme vor, können Sie genau auf dieser Grundlage einen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen.

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Stand: April 2026. Aktuelle Zinssätze: www.kfw.de/358 / www.kfw.de/359 / BAFA BEG EM: www.bafa.de

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