KNN-Förderung (KfW 296):
Klimafreundlich und flächeneffizient bauen


Zuletzt aktualisiert: April 2026

Auf einen Blick

  • Programm: KfW 296, klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit, kein Tilgungszuschuss für private Antragsteller
  • Max. Darlehen: 100.000 € pro Wohneinheit
  • Energiestandard: Effizienzhaus 55 (EH 55) nach GEG
  • Pflicht: LCA-Klimabilanz, keine fossile Heizung, Flächeneffizienz, Kostenbegrenzung (LCC)
  • Antrag vor Vertragsabschluss, über Hausbank, mit Energieeffizienz-Experten (Pflicht)

 

Das KfW-Programm 296 ist ein zentraler Baustein der Neubauförderung 2026. Es unterstützt Privatpersonen, Investoren und Kommunen beim Bau und Ersterwerb klimafreundlicher, flächeneffizienter Wohngebäude im bezahlbaren Segment.

 

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen aus Bundesmitteln und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.

Aktuelle Konditionen: www.kfw.de/296

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Was ist das KNN-Programm (KfW 296)?

Das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchgeführt.


Was bedeutet „Niedrigpreissegment"?

Nicht Mindestqualität, sondern Kostenbegrenzung: Das Gebäude muss projektspezifische Anforderungen an die Lebenszykluskosten (LCC) einhalten. Luxusausstattungen sind ausgeschlossen.

Ob Ihr Vorhaben die Schwelle einhält, berechnet der Energieeffizienz-Experte mit dem KfW-Tool unter www.kfw.de/eee.

KNN, KFN oder Wohneigentum für Familien – welches Programm passt?

 Merkmal           KNN (KfW 296) KFN (KfW 297/298) WEF (KfW 300)
 Energiestandard            EH 55 EH 40 EH 40
 Max. Darlehen
 pro WE        
100.000 €   150.000 €   170.000 €
 Tilgungszuschuss             Nein Nein Ja
 Kostenbegrenzung
 (LCC)           
Pflicht Nicht gefordert Nicht gefordert
 Zielgruppe          Alle Investoren Alle Investoren   Familien mit Kindern

 

KNN und KFN sind für dieselbe Wohneinheit nicht kombinierbar. Kombinationen mit Landes- und Kommunalprogrammen sind möglich, solange alle Förderungen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Technische Voraussetzungen

Vier Anforderungen müssen kumulativ erfüllt und vom Energieeffizienz-Experten bescheinigt werden:

  1. Effizienzhaus 55 (EH 55): Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 % und Transmissionswärmeverlust (H'T) maximal 70 % des Referenzgebäudes nach GEG.
  2. Klimabilanz (LCA): Treibhauspotenzial (GWP100) maximal 24 kg CO2-Äquivalente pro m² Nettoraumfläche und Jahr, berechnet nach QNG-PLUS-Bilanzierungsregeln. Auch die Emissionen aus der Fensterherstellung (Embodied Carbon) fließen in diesen Wert ein.
  3. Keine fossile Heizung: Kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse. Typische Lösungen: Wärmepumpe oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.
  4. Flächeneffizienz und LCC: Wohnfläche und Baukosten müssen projektspezifische Schwellenwerte einhalten. Seit September 2025 zählen Küchen als Aufenthaltsräume, der Baukostenvergleichswert wurde um 18 % angehoben – rückwirkend auch für bereits erteilte Zusagen.
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Förderkonditionen

Die KfW gewährt ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Förderfähig sind Bauwerkskosten, technische Gebäudeausrüstung, Fachplanung und LCA-Bilanzierung.

 

 Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit
 4–10 Jahre         10 Jahre bis 2 Jahre
 11–25 Jahre         10 Jahre bis 3 Jahre
 26–35 Jahre       10 Jahre   bis 5 Jahre

 

Alternativ steht ein endfälliges Darlehen mit 4–10 Jahren Laufzeit zur Verfügung. Zinssätze werden täglich festgelegt und gelten ab der Förderzusage. Zuletzt deutlich verbessert am 2. März 2026. Kommunen erhalten seit Dezember 2025 zusätzlich einen Investitionszuschuss von 7,5 % der förderfähigen Kosten.

Fenster können mehr – die Rolle der Gebäudehülle

Fenster beeinflussen zwei der vier KNN-Pflichtanforderungen direkt. Für den Energiestandard (H'T) sind Fenster mit Dreifachverglasung und Uw-Werten von 0,95 W/(m²K) oder besser in der Regel notwendig, um den EH-55-Standard zu erreichen.

Für die Klimabilanz (GWP100) fließt der Embodied Carbon der Fensterherstellung in die LCA ein – Fenster mit langer Nutzungsdauer und ressourcenschonender Produktion verbessern die Bilanz des Gesamtgebäudes direkt.
VFF-Mitgliedsbetriebe kennen die KNN-Anforderungen und beraten Sie zur richtigen Fensterwahl für Ihr Neubauprojekt.

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Schritt für Schritt zum KNN-Kredit

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen – Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de (Kategorie: BEG Wohngebäude)2.  LCA, LCC und Wohnflächennachweise mit dem KfW-Berechnungstool erstellen lassen

3. Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Experten einholen – Pflichtunterlage für den Kreditantrag

4. Vor Vertragsabschluss Kreditantrag mit BzA beim Finanzierungspartner stellen

5. Aufschiebende Bedingung im Vertrag: Vertragsabschluss vor Antragstellung möglich, Baubeginn erst danach6. Nach Fertigstellung Bestätigung nach Durchführung (BnD) über den Finanzierungspartner einreichen

FAQ:
Häufige Fragen 

Was gilt als Ersterwerb?

Der Kauf einer neu errichteten Wohneinheit innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB). Die KfW empfiehlt eine Haftungsklausel im Kaufvertrag, die den Verkäufer auf die zugesicherte Effizienzhaus-Stufe verpflichtet.

Gilt KNN auch für Eigentumswohnungen?

Ja, KNN fördert Neubau und Ersterwerb einzelner Eigentumswohnungen in neu errichteten Gebäuden.

Was passiert, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden?

Die KfW kann den Kredit ganz oder teilweise zurückfordern. Die lückenlose Begleitung durch den Experten und die korrekte Ausstellung der BnD sind daher entscheidend.

Was sind BzA und BnD?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist eine Pflichtunterlage vor der Antragstellung. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird nach Fertigstellung eingereicht und schließt das Förderverfahren ab.

Gilt KNN auch für Nichtwohngebäude?

Ja, unter der Programmnummer KfW 596 (KNN-NWG) mit eigenen technischen Anforderungen.

Kann ich KNN mit anderen Programmen kombinieren?

Mit Landes- und Kommunalprogrammen ja, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. KNN und KFN für dieselbe Wohneinheit ist jedoch nicht kombinierbar.

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Stand: April 2026. Aktuelle Konditionen und Formulare: www.kfw.de/296 | BMWSB: bmwsb.bund.de

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